Gehen bei rot
Die Verkehrsordnung sieht vor, dass Fußgänger eine Straße nicht überqueren dürfen, während ihnen die Fußgängerampel ein rotes Lichtsignal anzeigt. Diese Vorschrift ist verbindlich, auch wenn sich einer mitternächtlichen Kreuzung in der Oberpfalz seit Stunden kein Fahrzeug nähert. So will es der Gesetzgeber, ohne Rücksicht auf die Funktion der Sinne und die Fähigkeiten des menschlichen Verstandes. Das ist aus Sicht der gesetzlichen Instanzen nachvollziehbar, denn zum einen wäre man nicht ganz bei Trost, wenn man auf die Funktion der Sinne und die Fähigkeiten des menschlichen Verstandes in der mitternächtlichen Oberpfalz vertrauen würde, zum anderen ist ohne eindeutige Regeln keine Rechtsprechung möglich.
Ähnlich wie in Ameisenstaaten würden sich alle an die Regeln einer bestehenden Ordnung halten, wenn der Mensch nicht vom Willen zur Freiheit seiner Entscheidungen beseelt wäre. Besonders deutlich wird dieses Bedürfnis, wenn es um die Wahl geht, sich an Regeln zu halten oder bei einem bewussten Verstoß die Gefahr von Sanktionen in Kauf zu nehmen.
Da die Wahrscheinlichkeit einer Sanktionierung, sei es durch Bußgelder oder Straßenverkehrstod, beim Überqueren von Straßen während Ampelrotphasen gering ist und das Strafmaß in den meisten Fällen überschaubar bleibt, steigt die Versuchung, gegen diese Regel zu verstoßen. Wahrscheinlich gibt es in Deutschland keinen erwachsenen Fußgänger, der noch nie eine Straße bei rot überquert hat.
Dieses Verhalten ist gesellschaftlich weitgehend akzeptiert und wird geduldet, solange sich kein Kind in Sichtweite befindet. Wenn man jedoch aus irgendwelchen Gründen, beispielsweise wegen einem entzündeten Backenzahn, ein Kind am Straßenrand nicht wahrnimmt und bei rot über den Fußgängerüberweg latscht, müsste es mit dem Teufel zugehen, wenn nicht irgendwer hasserfüllt brüllen würde: "Es ist rot!" Und dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Zögling in diesem Moment viel mehr für einen Taubenschiss am Bordsteinrand interessiert oder im Kinderwagen friedlich vor sich hin schnarcht.
Man kann sich in einer solchen Situation trotzig mit den Worten "Lieber rot als tot" für den Hinweis bedanken oder eine Grundsatzdiskussion darüber starten, wer für die Erziehung des Zöglings verantwortlich sei. Schließlich wolle man den Eltern anhand des schlechten Vorbilds eine Chance zur Verwirklichung ihrer Erziehungsideale geben etc. Und überhaupt sei Großes im Verlauf der Menschheitsgeschichte nur aus regelabweichendem Verhalten entstanden, während sich Ameisenstaaten seit Millionen Jahren kaum weiterentwickelt und keine Fahrzeuge mit Hybridantrieb entwickelt haben.
Ähnlich wie in Ameisenstaaten würden sich alle an die Regeln einer bestehenden Ordnung halten, wenn der Mensch nicht vom Willen zur Freiheit seiner Entscheidungen beseelt wäre. Besonders deutlich wird dieses Bedürfnis, wenn es um die Wahl geht, sich an Regeln zu halten oder bei einem bewussten Verstoß die Gefahr von Sanktionen in Kauf zu nehmen.
Da die Wahrscheinlichkeit einer Sanktionierung, sei es durch Bußgelder oder Straßenverkehrstod, beim Überqueren von Straßen während Ampelrotphasen gering ist und das Strafmaß in den meisten Fällen überschaubar bleibt, steigt die Versuchung, gegen diese Regel zu verstoßen. Wahrscheinlich gibt es in Deutschland keinen erwachsenen Fußgänger, der noch nie eine Straße bei rot überquert hat.
Dieses Verhalten ist gesellschaftlich weitgehend akzeptiert und wird geduldet, solange sich kein Kind in Sichtweite befindet. Wenn man jedoch aus irgendwelchen Gründen, beispielsweise wegen einem entzündeten Backenzahn, ein Kind am Straßenrand nicht wahrnimmt und bei rot über den Fußgängerüberweg latscht, müsste es mit dem Teufel zugehen, wenn nicht irgendwer hasserfüllt brüllen würde: "Es ist rot!" Und dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Zögling in diesem Moment viel mehr für einen Taubenschiss am Bordsteinrand interessiert oder im Kinderwagen friedlich vor sich hin schnarcht.
Man kann sich in einer solchen Situation trotzig mit den Worten "Lieber rot als tot" für den Hinweis bedanken oder eine Grundsatzdiskussion darüber starten, wer für die Erziehung des Zöglings verantwortlich sei. Schließlich wolle man den Eltern anhand des schlechten Vorbilds eine Chance zur Verwirklichung ihrer Erziehungsideale geben etc. Und überhaupt sei Großes im Verlauf der Menschheitsgeschichte nur aus regelabweichendem Verhalten entstanden, während sich Ameisenstaaten seit Millionen Jahren kaum weiterentwickelt und keine Fahrzeuge mit Hybridantrieb entwickelt haben.
Im Idealfall verkneift man sich jede Reaktion auf den zornigen Hinweis "Es ist rot!", konzentriert sich auf die Unterdrückung der Zahnschmerzen und verschwindet im Gewimmel des Ameisenstaates. Bis zum nächsten Regelbruch, und vielleicht entsteht dabei sogar irgendwann eine große Idee. Wenn man sich nicht überfahren lässt.